TOP 37: Verordnung über die Zuständigkeit für Leistungen der Sozialen Entschädigung für Berechtigte im Ausland (Auslandszuständigkeitsverordnung - AuslZustV)

TOP 37: Verordnung über die Zuständigkeit für Leistungen der Sozialen Entschädigung für Berechtigte im Ausland (Auslandszuständigkeitsverordnung - AuslZustV) (agenda_item)

  • Revision: 19.10.2023 - 12:09