TOP 49: Verordnung zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2, 3 und 4 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Achtzehnte Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens)

TOP 49: Verordnung zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2, 3 und 4 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Achtzehnte Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens) (agenda_item)

  • Revision: 23.11.2023 - 12:36