TOP 28: Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Aufnahme einer gegenüber dem Gemeinwohl feindlichen oder gleichgültigen Haltung als besonderer Umstand der Strafzumessung
TOP 28: Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Aufnahme einer gegenüber dem Gemeinwohl feindlichen oder gleichgültigen Haltung als besonderer Umstand der Strafzumessung (agenda_item)