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TOP 28: Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Aufnahme einer gegenüber dem Gemeinwohl feindlichen oder gleichgültigen Haltung als besonderer Umstand der Strafzumessung

TOP 28: Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Aufnahme einer gegenüber dem Gemeinwohl feindlichen oder gleichgültigen Haltung als besonderer Umstand der Strafzumessung (agenda_item)