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TOP 30: Verordnung zur Datenübermittlung zum Zweck der Ausführung der Vollzugsvorkehrungen nach § 12 Absatz 1 des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes (ESVG-Datenübermittlungsverordnung - ESVGDüV)

Von sync_service , 9. Februar 2023
TOP-Nr.
30
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