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TOP 43: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Mindestbesichtigungsquote und zur quotenbegleitenden Datenübermittlung an die Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach § 24 Nummern 1 und 2 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (MBQVwV)

TOP 43: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Mindestbesichtigungsquote und zur quotenbegleitenden Datenübermittlung an die Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach § 24 Nummern 1 und 2 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (MBQVwV) (agenda_item)