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Revisionen für TOP 5: Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines besonderen Zerlegungsmaßstabs für bisher von § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG nicht erfasste Anlagen zur Erzeugung, zur Umwandlung, zum Transport oder zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

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13.06.2024 - 12:19 von sync_service

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